Mediation – Konflikte konstruktiv klären
Mediation ist ein freiwilliges, strukturiertes Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung. Eine neutrale dritte Person – die Mediatorin oder der Mediator – unterstützt die Beteiligten dabei, ihre Interessen zu klären, Verständnis füreinander zu entwickeln und gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden.
Was Mediation leisten kann
– fördert respektvolle Kommunikation – auch bei festgefahrenen Situationen
– hilft, Bedürfnisse sichtbar zu machen, ohne zu eskalieren
– stärkt Eigenverantwortung und nachhaltige Lösungen
– spart Zeit, Geld und Nerven im Vergleich zu juristischen Auseinandersetzungen
Wirtschaftsmediation
In Unternehmen und Organisationen treten Konflikte häufig verdeckt oder indirekt auf – z. B. in Form von Kommunikationsstörungen, sinkender Motivation, Teamkonflikten oder eskalierenden Führungssituationen.
Typische Themenfelder:
– Spannungen im Team oder zwischen Abteilungen
– Konflikte zwischen Führungskraft und Mitarbeitenden
– Nachfolgeregelungen, Umstrukturierungen, Fusionen
– Konflikte in Projekten oder mit Kund:innen/Partnern
Wirtschaftsmediation bietet hier:
– eine vertrauliche, lösungsorientierte Plattform
– eine Stärkung der innerbetrieblichen Kooperation
– ein klares Verfahren mit nachhaltiger Wirkung
Familienmediation
In familiären Konflikten stehen häufig persönliche Beziehungen, Emotionen und gemeinsame Zukunftsfragen im Mittelpunkt. Eine Mediation schafft hier Raum für konstruktive Gespräche, auch wenn die Fronten verhärtet erscheinen.
Typische Anwendungsbereiche:
– Trennung und Scheidung (inkl. Obsorge, Kontaktregelung, Vermögensaufteilung)
– Erbschaftskonflikte und Generationenfragen
– Patchwork-Familien, Rollenklärung, Kommunikation
– Pflege- oder Betreuungsfragen
Familienmediation hilft, tragfähige Vereinbarungen im Interesse aller Beteiligten zu finden – besonders auch im Sinne von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen.
Rechtliche Aspekte (Österreich)
In Österreich ist Mediation im Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) geregelt. Es schützt die Vertraulichkeit des Verfahrens und definiert die Voraussetzungen für eingetragene Mediator:innen.
Wichtige rechtliche Merkmale:
– Vertraulichkeit: Inhalte aus der Mediation dürfen nicht vor Gericht verwendet werden
– Freiwilligkeit: Teilnahme und Ergebnisse beruhen auf der Zustimmung aller Beteiligten
– Eigenverantwortung: Die Parteien entscheiden selbst über die Lösung
– Stillstandsregel: Während einer Mediation wird der Ablauf bestimmter Fristen (z. B. Verjährung) gehemmt (§ 22 ZivMediatG)
Eingetragene Mediatorin – was ist der Unterschied?
Als eingetragene Mediatorin gemäß ZivMediatG bin ich im offiziellen Verzeichnis des Bundesministeriums für Justiz gelistet. Das bedeutet:
✅ nachgewiesene qualifizierte Ausbildung
✅ laufende Fortbildungsverpflichtung
✅ gesetzlich anerkannter Schutz der Vertraulichkeit
✅ Anwendung der Stillstandsregel bei zivilrechtlichen Streitigkeiten
✅ transparente Qualitätsstandards
Kurz gesagt: Eingetragene Mediator:innen bieten rechtlich geschützte Rahmenbedingungen und hohe Professionalität – für private und unternehmerische Konfliktlösungen mit Verbindlichkeit.
Kontakt
Möchten Sie wissen, ob Mediation für Ihre Situation geeignet ist? Ich biete ein unverbindliches Erstgespräch an – telefonisch oder persönlich.
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